Ferienhaus Münster, Wilhelmstraße 14, 48149 Münster - +49 251 59688570

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Immobilien Management GmbH (nachfolgend Beherbergungsbetrieb genannt) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

Unsere Wohnungen/Häuser/ Apartments befinden sich im Wohngebiet und daher sind Ruhestörungen und Belästigungen der Mitbewohner bitte zu vermeiden!!!

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments Ferienwohnungen/Ferienhäusern oder ähnlichem (nachfolgend Apartment genannt) zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgend Gast genannt) finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsabschluss durch eine Vermittlungsstelle (z. B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, dass dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser First sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schusseliges Handeln (z. B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.

Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht der Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.

  1. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebes

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zu Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebes nicht die Bereitstellung bestimmter Apartments schriftlich bestätigt, steht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

 

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.2 Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments mindestens den Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetriebs nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Das Geschirr muss gespült und eingeräumt sein, der Müll entsorgt, und das Apartment besenrein übergeben werden. Im Falle der nicht Beachtung kann der Beherbergungsbetrieb im Nachgang eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 250,- Euro/Apartment erheben.

Die Räumung des Apartments gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter herausgegeben wurden. Sollte die Wohnung über ein elektronisches Türschloss verfügen, ist der Beherbergungsbetrieb über den finalen Auszug aus dem Apartment zu informieren.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadenersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

2.3 Preise und Preisanpassung

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wen sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen

Die Preise könne vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments und/oder Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wüscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

Der Beherbergungsbetrieb kann vor oder bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe bis zu 1.000,- Euro/Apartment erheben. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Apartments und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern das Apartment keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Apartment und/oder dem Inventar der Installationen oder der Einrichtung leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadenersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§249 Abs. 2 BGB).

2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast darf die gebucht Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich auf der Buchungsbestätigung beschriebenen Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthalft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonders Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Anzahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von 120,- Euro in Rechnung stellen.

Für entstandene Sachschäden durch Haustiere (wie z.B. Kratzspuren auf der Ledercouch oder bissspuren an den Möbeln u.v.m.) haftet der Gast in vollem Umfang.

Es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung für Ihr Haustier zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.

Innerhalb der Apartments gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen erlaubt!

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus des Apartments, in dem Apartment und/oder am Inventar den Installationen oder den Möbeln verursacht hat/haben in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast im Apartment verwahrt und/oder hinterlässt.

Der Vermieter kann von seinem fristlosen Kündigungsrecht dem Gast gegenüber Gebrauch machen, bei Verstoß gegen die Hausordnung ohne Erstattung des Mietzins oder späterer Nachholung nicht genutzter Buchungstage (Vermietungszeitraum).

2.5 Zugang/Zutritt zur Unterkunft

Die Gäste willigen ausdrücklich ein, dass der Vermieter ohne Ankündigung ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Apartment, ohne gerichtliches Verfahren oder polizeiliche Hilfe erfolgen kann, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  1. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Beherbergungsleistungen einschließlich von vereinbarten Zusatzkosten (z.B. Wlan) im Voraus (vor Anreise) an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind zusätzliche Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins geltend zu machen.

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 10,- Euro erheben.

3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel

Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.

Die Entgegenahme von Kreditkarten, Schecks und sonstigen ´Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

3.3 Aufrechnung

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.

3.4 Sicherheiten

Bezahlt der Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

  1. Leistungsänderung oder Abweichung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistungen kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.

Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistungen zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu vertreten ist, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.

Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen gezwungen eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anders, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 6 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.

Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Reche (insbes. Minderung und Schadenersatz) unberührt.

  1. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

5.1 Rücktritt des Gastes

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zu Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.

Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Gebuchte Leistung:

Es gelten, die folgenden Pauschalsätze für einen Rücktritt – je nach Rücktrittszeitpunkt- in Prozent des Gesamtbetrages für Unterkunft und Nebenkosten, zu berechnen.

Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist dabei der Eingang der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb.

bis zum 14. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraums:                 50 % des Gesamtreisepreises

ab dem 14. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraums:                100 % des Gesamtreisepreises

Die angegebenen Pauschalsätze beziehen sich auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebes wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Apartment vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs die Buchung des Apartments nicht endgültig bestätigt.

Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, auf wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

    • die Nichterbringung einer fälligen Leistung
    • die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere
    • vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
    • eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung
    • bei einer nicht sachgerechten Nutzung der Unterkunft wie (z.B. bei Ruhestörung, Vandalismus, erhebliche Verunreinigungen, nicht Beachtung der Hausordnung)
    • die Buchung des Apartments unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder
    • wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt. Der Grund zur fristlosen Kündigung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnis kann durch den Beherbergungsbetrieb auf Grund des Vorliegens der nachfolgend dargestellten Sachverhalte vorliegen und gegenüber dem Gast ausgesprochen werden (nicht abschließend):

    • Nichteinhaltung des Rauchverbots innerhalb des Apartments /des Hauses
    • Ruhestörung (insbesondere zur Nachtzeit 22:00 Uhr – 07:00 Uhr)
    • Bei dem zurücklassen von unbeaufsichtigten Haustieren im Apartment
    • unsachgemäßer nicht pfleglicher Gebrauch des Inventars, des gesamten Apartments
    • bei der Durchführung vom Beherbergungsbetrieb nicht erlaubten Partys/Veranstaltungen
    • bei unangemeldeten zusätzlichen Übernachtungsgäste
    • die Nichterbringung einer fälligen Leistung trotz Aufforderung
    • sonstigem wichtigem Grund

Eine fristlose Kündigung beinhaltet den sofortigen Auszug aus dem Apartment.

  1. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

  1. Haftung

7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen

Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Beherbergungsbetrieb übernommenen Garantie.

Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  1. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung- verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast den Anspruch begründeten Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Datenschutz

Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetztes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

Der Gast hat jederzeit Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung berichtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.

Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit Beherbergungsbetrieb der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand ist Münster.

 

WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT BEI UNS IM MÜNSTERLAND !

 

Immobilien Management GmbH – 48163 Münster